Wissenswertes zur
JugendleiterInnen-Card
Die Jugendleiter/innen-Card basiert auf einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden
und
stellt damit ein bundesweit einheitliches Ausweisdokument dar. Da die
konkrete Ausgestaltung der Bestimmungen zur Vergabe der Card den
einzelnen Bundesländern unterliegt, hat die hessische
Sozialministerin Bestimmungen zur Einführung der Jugendleitercard
in Hessen erlassen. Seit dem 1. September 1999 hat auch in
Hessen die Jugendleiter/innen-Card den Jugendleiter/innenausweis
abgelöst.
Anerkennung und Unterstützung ehrenamtlichen und
freiwilligen Engagements
Mit
der Einführung der Card in Hessen verbinden die hessischen
Jugendverbände die Hoffnung einer besseren Anerkennung und
Unterstützung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der
Kinder- und Jugendarbeit. Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang von
besonderer Wichtigkeit:
Mit
den Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in
Hessen
wurde festgelegt, dass die Grundlage der Vergabe für neue aktive
ehrenamtlich und freiwillig engagierte Jugendleiter/innen eine
qualifizierte Ausbildung ist. Diese Ausbildung umfasst mindestens 40
Stunden und muss sich auf festgelegte Inhalte beziehen. Mit der
Festschreibung der Qualifikation in Mindeststandards ist ein wichtiger
Schritt sowie eine Grundlage für eine verbesserte Anerkennung und
Unterstützung getan worden.
Immer
wieder werden zur Organisation und Planung von Ausbildungsangeboten
für
Jugendleiterinnen und -leiter auch Arbeitshilfen und
Veröffentlichungen
gesucht. Zur Unterstützung von Qualifizierungsangeboten sammeln
wir
Publikationen zum Thema "Ausbildung und Qualifizierung".
- Vergünstigungen in Anknüpfung
an die Card:
Bundesweit
existieren durch Jugendverbände Bestrebungen an die Card konkrete
Vergünstigungen (Reduzierte Eintritte, reduzierte Fahrpreise bei
öffentlichen Verkehrsmitteln, vergünstigter Erwerb der
Bahn-Card u.a.)
zu knüpfen. Aus Sicht der Jugendverbände soll damit erreicht
werden,
dass Jugendleiter/innen erkennbar wahrnehmen, dass ihr unentgeltliches
und hohes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement öffentlich
anerkannt und unterstützt wird. Wer
gerne mehr Informationen zur Jugendleiter/innen-Card erhalten
möchte,
mehr über Vergaberichtlinien in den einzelnen Bundesländern
lesen will
und auch erfahren will, wo welche Vergünstigungen für
Card-BesitzerInnen existieren, der kann sich unter der Internetadresse www.juleica.net weiter informieren.
Auch
in Hessen existierenden zahlreiche Vergünstigungen für
Besitzerinnen
und Besitzer der Juleica. In einzelnen Jugendämtern (z.B. im
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg, im Landkreis Main-Taunus, im Landkreis Lahn-Dill
gemeinsam mit der Stadt Wetzlar) existieren hierzu Infos, die ein
Übersicht über Vergünstigungen im Kreis bieten.
Das Land Hessen gewährt Vergünstigungen beim Erwerb der BahnCard (25 Euro Zuschuss), dem
Eintritt in staatliche Schlösser und Gärten in Hessen (50
Prozent Ermäßigung), der Möglichkeit vorteilhafter
Einkaufsmöglichkeiten im BSW
Verbraucher Service GmbH (BSW Verbraucher Service GmbH, Berliner Str. 257,
63067 Offenbach) - eine Selbsthilfeeinrichtung für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
zur Vermittlung von vorteilhaften Einkaufsmöglichkeiten - sowie
bei der Hessischen Zentrale für politische Bildung (Hessische
Landeszentrale für politische Bildung,
Rheinbahnstraße 2, 65185 Wiesbaden) durch die kostenlose Abgabe
von Publikationen (drei Bücher je Halbjahr).
Nach
Abschluss und Auswertung der modellhaften Einführung einer
Ehrenamtscard (E-Card) in den Landkreisen Bergstraße und
Offenbach soll
nun mit Unterstützung der Initiative "Gemeinsam aktiv" und dem
Hessischen Sozialministerium die E-Card landesweit als Anerkennung
für
ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Hessen eingeführt
werden.
Dabei soll die E-Card ein Zeichen der Anerkennung an sich sein, aber -
wie auch die Juleica - mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Vergünstigungen verknüpft sein.
Der
Hessische Jugendring würdigt die Einführung der E-Card als
Anerkennung
und Förderung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements.
Grundsätzlich existieren aber aus Sicht des Hessischen Jugendrings
im
Verhältnis zwischen Juleica und E-Card bisher noch offene Fragen
bzw.
zu klärende Problemstellungen zu denen der Hessische Jugendring in
einem Positionspapier Stellung bezogen hat.
Hinsichtlich
des Verhältnisses und möglicher Probleme zwischen Juleica und
E-Card
hat die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore
Eckhardt, eine "Kleine Anfrage betreffend die Einführung
der
Ehrenamtscard (E-Card) und deren Verhältnis zur Juleica" in den
Hessischen Landtag eingebracht. In der Antwort geht die Landesregierung
zwar davon aus, dass "es je nach Ausgestaltung der E-Card-Vergabe in
den Kommunen zu Überschneidungen kommen (kann)", dass aber
insgesamt
keine Probleme im Verhältnis von Juleica und E-Card entstehen
werden.
Die Jugendverbände werden die geplante Einführung der E-Card
konstruktiv unterstützen um sicherzustellen, dass die
Qualität der
Juleica "nicht unter die Räder kommt". Interessierte finden die
gesamte
Antwort auf die Kleine Anfrage hier.
Vergabe
der Juleica
- Wer kann die Juleica bekommen?
Die
Juleica kann jede/r erhalten, der als Jugendleiterin oder Jugendleiter
in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem
Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen
nach § 75
des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe tätig
ist.
- Wo und wie kann ich die Juleica erhalten?
Die
Vergabe der Juleica erfolgt in Hessen über die Jugendämter.
Grundlage
der Vergabe sind die "Bestimmungen zur Einführung der
Jugendleiter/innen-Card in Hessen", die durch das hessische
Sozialministerium erlassen wurden.
Die Beantragung der Juleica geschieht mit einem Antragsformular, (siehe auch Ausfüllhinweise zur Erstellung) das auch aus
dem Internet unter der Adresse www.juleica.net
heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist von der
Antragstellerin bzw. dem Antragssteller auszufüllen sowie vom
Träger
der Jugendarbeit, bei der die Antragstellerin bzw. der Antragssteller
tätig ist, zu unterzeichnen.
Voraussetzung
ist außerdem der Nachweis der Teilnahme an einer Ausbildung
für
Jugendleiter/innen entsprechend den Einführungsbestimmungen oder
die
Bestätigung einer langjährigen Tätigkeit (mindestens
drei Jahre) als
Jugendleiterin bzw. Jugendleiter, der Nachweis über die Teilnahme
an
einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
sowie
Passbild.
Die Juleica gilt drei Jahre. Sie kann nach dem Besuch einer
Fortbildungsveranstaltung neu beantragt (Neubeantragung) werden.
- Wo kann ich an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen?
Jugendleiter/innenaus-
und fortbildungen gibt es bei allen Jugendverbänden. Auch viele
Jugendämter bieten Aus- und Fortbildungen für
Jugendleiterinnen und
Jugendleiter oder können Interessierte an Jugendverbände u.a.
vermitteln. Tipps wo Aus- und Weiterbildungsangebote stattfinden geben
auch alle Stadt- und Kreisjugendringe.
Die
Adressen der Jugendverbände sowie der Stadt- und Kreisjugendringe
in
Hessen sind unter der Internetadresse www.hessischer-jugendring.de zu
finden.
Die
Juleica in Hessen
Bezogen auf statistische Daten zur Juleica kann in
regelmäßigen Abständen auf die Veröffentlichung
der Auswertung von Grundinformationen zur Entwicklung der
bundesweiten Vergabe der Juleica
(Stand: Februar bzw. April 2005) zurückgreifen. darüber
hinaus hat das
Hessische Sozialministerium bei der Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes der Universität
Dortmund
und des Deutschen Jugendinstituts eine hessenspezifische Auswertung der Juleica-Daten
(Stand: April 2004) in Auftrag gegeben.
Eine
an dieser Stelle verkürzt zusammengefasste Auswertung der
aktuellen
Daten zur Grundinformation zeigt, dass seit Einführung der Juleica
im
September 1999 bis zum Februar bzw. April 2005 insgesamt 9.538 Juleicas
in Hessen ausgestellt wurden. Leider sagt die aktuelle Analyse nichts
mehr über die die Zahl der gültigen Juleicas in Hessen aus.
Im Januar
2004 war ein bisheriger Höchststand von 5.167 erreicht worden
(2001:
1.789; 2002: 3.897; 2003: 4.902). Aktuell wird demgegenüber die
Anzahl
der gültigen Juleicas ins Verhältnis zu Gruppe der 15- bis
unter
45-jährigen Bevölkerung (Angaben pro 1.000.000) gesetzt.
Für Hessen
zeigt sich hier ein leicht kontinuierlicher Ansteig im Zeitraum von
2003 bis 2005.
In
der durch das Hessische Sozialministerium in Auftrag gegebenen Analyse
zeigt sich mit Blick auf die Verteilung der Juleica unter den
Geschlechtern, dass die Juleica nahezu gleichermaßen bei Frauen
wie
Männern in der Kinder- und Jugendarbeit nachgefragt ist, wobei ein
leichter Trend zugunsten der weiblichen Juleica-Besitzerinnen
verzeichnet werden kann. So verteilen sich die insgesamt ausgestellten
Juleicas zu 49,6 Prozent auf Frauen bzw. zu 50,4 Prozent auf
Männer,
während bei den gültigen Juleicas 52,8 Prozent sich im Besitz
von
Frauen gegenüber 47,2 Prozent bei Männern befinden. Bezogen
auf das
Alter der Juleica-BesitzerInnen macht die Auswertung deutlich, dass ca.
60 Prozent der InhaberInnen einer gültigen Juleica jünger als
25 Jahre
ist. Weitet man die Alterspanne auf die bis unter 30-Jährigen aus,
sind
75 Prozent aller Juleica-BesitzerInnen jünger als 30 Jahre. Mit
Blick auf die Verteilung der ausgestellten Juleicas nach
Trägergruppen
im Zeitraum von Januar 2003 bis Januar 2004 (ausgegeben wurden
insgesamt 1.831 Juleicas) wird deutlich, dass 86 Prozent aller Juleicas
an Engagierte in den Jugendverbänden gehen und 14 Prozent an
Engagierte
im Bereich der Öffentlichen Träger/Jugendämter. Bei den
Jugendverbänden
konzentriert sich die Vergabe dabei insbesondere auf die Evangelische
Jugend (465 Juleicas), den BDKJ (321 Juleicas), die Hessische
Jugendfeuerwehr (252 Juleicas) und die Sportjugend Hessen (211
Juleicas), wobei sich zwischen den Trägern erkennbare Unterschiede
bei
Alter und Geschlechtszugehörigkeit der Juleica-BesitzerInnen
zeigen.
Interessant ist auch die Auswertung zur Zahl der ausgestellten Juleicas
im Regionalvergleich für die Stadt- und Landkreise in Hessen. Hier
wird
eine erhebliche Differenz deutlich, sowohl in der absoluten Zahl
ausgestellter Zahl wie auch dann, wenn die Zahl der ausgestellten
Juleicas ins Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung im
jeweiligen Kreis
gesetzt wird. So liegt mit Blick auf die ausgestellten Juleicas im
Verhältnis zur Bevölkerungszahl bei den Landkreisen der
Landkreis
Kassel mit 218 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen gefolgt vom
Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 200 Juleicas pro 100.000
EinwohnerInnen an der Spitze während die Landkreise Schwalm-Eder
mit 67
Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen und Bergstraße mit 49
Juleicas pro
100.000 EinwohnerInnen am Ende rangieren. Auch bei den kreisfreien
Städten existiert eine deutliche Differenz. So kann der
Spitzenreiter
Darmstadt auf 151 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen verweisen
während
das Schlusslicht Wiesbaden nur auf 39 Juleicas pro 100.000
EinwohnerInnen kommt.
Einen Überblick über die ausgegebene Zahl von
Juleicas im gesamten Bundesgebiet wie auch bezogen auf Hessen bietet
auch die Juleicastatistik, die jährlich zweimal
veröffentlicht wird.
kopiert von : http://www.hessischer-jugendring.de